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Sektorale HeilpraktikPhysiotherapie Leipzig-Lindenthal

Sie möchten Beschwerden ohne vorherige ärztliche Verordnung physiotherapeutisch abklären lassen? In unserer Praxis in Leipzig-Lindenthal untersuchen wir im Rahmen der sektoralen Heilpraktik, ob eine Behandlung innerhalb des physiotherapeutischen Tätigkeitsbereichs geeignet ist.

ein Mann, der ein Bein hält

Physiotherapie ohne Umwege in Leipzig-Lindenthal

Im Rahmen unserer sektoralen Heilpraktik für Physiotherapie können wir Beschwerden des Bewegungsapparats auch ohne vorherige ärztliche Verordnung untersuchen und behandeln.

Zu Beginn besprechen wir Ihre Beschwerden und führen eine physiotherapeutische Untersuchung durch. Anschließend erklären wir unsere Einschätzung und stimmen das weitere Vorgehen mit Ihnen ab.

Wenn Hinweise auf eine andere Ursache, Warnzeichen oder weitergehenden Abklärungsbedarf bestehen, empfehlen wir zunächst eine ärztliche Untersuchung.

Sie bekommen von uns:

Häufige Fragen zur sektoralen Heilpraktik

Hier erfahren Sie, wie eine physiotherapeutische Behandlung ohne vorherige ärztliche Verordnung abläuft, wann wir eine ärztliche Abklärung empfehlen und welche Kosten entstehen können.

Kann ich auch ohne ärztliche Verordnung behandelt werden?

Ja. Im Rahmen der sektoralen Heilpraktik für Physiotherapie können wir Beschwerden innerhalb des physiotherapeutischen Tätigkeitsbereichs eigenständig untersuchen und behandeln. Ergibt die Untersuchung Hinweise auf eine andere Ursache oder einen weitergehenden Abklärungsbedarf, empfehlen wir Ihnen den passenden ärztlichen Weg.

Wie läuft der erste Termin beim sektoralen Heilpraktiker ab?

Zu Beginn besprechen wir Ihre Beschwerden, Ihre Vorgeschichte und Ihre Ziele. Es folgt eine physiotherapeutische Untersuchung. Anschließend erklären wir Ihnen unsere Einschätzung und stimmen das weitere Vorgehen mit Ihnen ab. Wenn eine ärztliche Abklärung erforderlich ist, beginnen wir nicht mit einer physiotherapeutischen Behandlung.

Welche Beschwerden können untersucht und behandelt werden?

Untersucht und behandelt werden können Beschwerden, die in den physiotherapeutischen Tätigkeitsbereich fallen – zum Beispiel Schmerzen und Bewegungseinschränkungen des Bewegungsapparats. Ob eine Behandlung in diesem Rahmen geeignet ist, entscheidet sich nach dem Gespräch und der Untersuchung.

Wann ist eine zusätzliche ärztliche Abklärung erforderlich?

Eine ärztliche Abklärung ist notwendig, wenn Beschwerden nicht eindeutig dem physiotherapeutischen Tätigkeitsbereich zugeordnet werden können, Warnzeichen bestehen oder weiterführende Diagnostik beziehungsweise eine andere medizinische Behandlung erforderlich erscheint.

Werden die Kosten von der Krankenversicherung übernommen?

Die Behandlung erfolgt in der Regel als Selbstzahlerleistung. Private Krankenversicherungen oder Zusatzversicherungen können Kosten abhängig vom jeweiligen Vertrag ganz oder teilweise erstatten. Bitte klären Sie eine mögliche Erstattung vor Behandlungsbeginn direkt mit Ihrer Versicherung.

Kontaktieren Sie uns

0341 249 470 04

info@therapieaktiv-lindenthal.de

Gartenwinkel 12a, 04158 Leipzig

Öffnungszeiten

Montag 07:30 – 20:00 Uhr
Dienstag 07:30 – 20:00 Uhr
Mittwoch 07:30 – 20:00 Uhr
Donnerstag 07:30 – 20:00 Uhr
Freitag 07:30 – 16:00 Uhr

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